Sie kennen jemanden, 
der seine Immobilie verkaufen möchte?

Bei einer erfolgreichen Vermittlung belohne ich Ihre Empfehlung!

 

- Attraktive Prämie: Sie erhalten 20 % der vereinnahmten verkäuferseitigen Nettomaklerprovision

 

- Einfach & unverbindlich: Sie geben den Tipp – ich übernehme die gesamte Maklerleistung

 

-Sichere & transparente Abwicklung: Ihre Empfehlung wird schriftlich festgehalten, und die Auszahlung erfolgt garantiert nach dem Verkauf

 

-Keine Kosten oder Verpflichtungen: Die Teilnahme ist kostenlos und völlig risikofrei

 

-Mehrfach Tippgeber möglich: Sie können beliebig viele Empfehlungen abgeben und Ihre Einkünfte steigern

 

Um als Tippgeber Anspruch auf Ihre Provision zu erhalten, benötige ich von Ihnen folgende Informationen:

- Anschrift der zu verkaufenden Immobilie und Angaben zum Objekt

- Name, Anschrift und Telefonnummer des Eigentümers

- Ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse

Ablauf

01

Sie übermitteln die notwendigen Informationen über mein Kontaktformular, telefonisch oder via email

02

Ich prüfe die Angaben und melde mich umgehend bei Ihnen zur Tippbestätigung

03

Ich schließe einen Maklervertrag mit dem Eigentümer, und es kommt zum Verkauf

04

Sobald die Maklerprovision beglichen wurde, erhalten Sie umgehend Ihre Tippgeberprovision

Das sollten Sie beachten

Anforderungen an das Objekt
 

Das Objekt darf mir noch nicht bekannt sein, kein anderer Makler ist bereits beauftragt, der Eigentümer unternimmt keine eigenen Werbemaßnahmen und es besteht ein Alleinauftrag ohne Einschränkungen.

Die Vermittlung muss zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin) kommen.

Anforderungen an den Tippgeber

Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist. Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).

Sie sind mit dem Eigentümer nicht verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft. Freunde und Bekannte sind provisionsberechtigt.

Meine Prüfung

 

Der Tippgeber erhält seine Provision auf die tatsächlich an uns bezahlte Provision seitens des Käufers. 

Ich behalte mir in jeder Hinsicht das Recht vor, angebotene Immobilien abzulehnen und nicht zu vermarkten. 

Der Tippgeber hat nur Anspruch auf seine Tippgeberprovision, wenn die Provisionszahlung vollständig an mich getätigt wurde, und hält mich in jeder Hinsicht schad- und klaglos.

Hinweis Steuer

 

Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern. 

Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Ich bitte Sie, mich in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.

 

Rechenbeispiel

Ein guter Tipp ist bares Geld wert:

 

 

 

Beurkundeter Kaufpreis: 500.000€

 

Vereinnahmte verkäuferseitige Nettomaklerprovision 3%: 15.000 €

 

20% davon für Sie: 3.000 €

 

 

Jeder kann Tippgeber sein

Kontaktieren Sie mich:

Datenschutz: Die Anforderungen des Datenschutzes bei der Tipp-Akquise müssen zwingend eingehalten werden. Persönliche Daten dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden (§ 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz). Die Kontaktdaten des potenziellen Verkäufers und dessen Verkaufsabsicht dürfen dem Immobilienmakler daher nur mit Einverständnis des Betroffenen mitgeteilt werden. 

Sollen nicht die Kontaktdaten weitergegeben, sondern der Verkäufer durch eine Empfehlung aufgefordert werden, sich selbst auf die Tipp-Empfehlung beim Makler zu melden, muss sichergestellt werden, dass ihm die Tipp-Prämie des privaten Tipp-Gebers bekannt ist.

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

 

Dollinger Immobilien

 

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